Capitol WEG-Abrechnung
Expertensoftware zur Erstellung von
rechtssicheren WEG-Abrechnungen
von Profis für Profis!
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- Rechtssichere Abrechnung gemäß Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG)
- Effektive Erfassung der Eigentümer, Mieter, Kosten, Rücklagen und Vorauszahlungen
- Professionelle Ausdrucke für
- Anschreiben
- Gesamtdarstellung der Einnahmen und Ausgaben
- Einzel- und Gesamtwirtschaftsplan
- Einzelabrechnung für Eigentümer und Mieter
- Vermögensübersicht
- Ausweis der haushaltsnahen Dienstleistungen nach §35a EStG
- Umsatzsteuerinformation für zur Umsatzsteuer optierende WEGs
- Vorteilhafte Schnittstelle zu den gängigen Dienstleistern für Heizkostenabrechnung
- Qualifizierte Sonderumlagen
- Bewährte Verwaltung von Sondereigentum
- Zeitsparender Email-Versand als PDF-Datei
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Erstellen Sie als WEG-Verwaltungsprofi mit der von Experten entwickelten Software Capitol WEG-Abrechnung rechtssichere und fachlich adäquate Abrechnungen gemäß Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG).
Dazu werden alle Einnahmen und Ausgaben der WEG in einer Gesamtabrechnung mustergültig dargestellt. Die Gesamtabrechnung entspricht dem „Zufluss-Abfluss-Prinzip“. Angegeben werden die Kosten- und Erlösarten mit den jeweiligen Gesamtkosten bzw. Gesamterlösen des Abrechnungsjahres sowie die Mittelherkunft (Bank, Festgeldkonto). Am Ende der Einzelabrechnung werden die Abrechnungsspitze sowie das Abrechnungsergebnis als Guthaben beziehungsweise Nachzahlung ausgewiesen. Seien Sie sicher – mit der unserer Capitol WEG-Abrechnung erstellen Sie immer rechtssichere Abrechnungen.
Die Expertensoftware Capitol WEG-Abrechnung ermittelt die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben für den kommenden Abrechnungszeitraum.
Basierend auf den aktuellen Jahresabrechnungen werden die neuen Hausgeldzahlungen berechnet.
Im fachkundigen Gesamtwirtschaftsplan werden die zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen für die gesamte WEG detailliert dargestellt.
Der professionelle Einzelwirtschaftsplan umfasst die zu erwartenden anteiligen Ausgaben und Einnahmen für den jeweiligen Eigentümer.
Eigentümergemeinschaften können mit einfachem Mehrheitsbeschluss die sog. „Umsatzsteueroption“ erklären.
Gemeint ist damit der Verzicht auf die Steuerbefreiung für Leistungen, die aus der Erhaltung und sonstigen Verwaltung sowie der Lieferung von Wärme und ähnlichen Gegenständen bestehen, welche die Gemeinschaften der Wohnungseigentümer an die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer erbringen.
Für diese Fälle wurde in unserer Expertensoftware Capitol WEG-Abrechnung ein zusätzliches Formular für die spezialisierte Darstellung der Umsatzsteuerinformationen entwickelt.
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Immer häufiger werden Pflegeheime nach WEG-Recht organisiert. Die Verwaltung erfolgt hierbei als Sondereigentum:
Bei der Verwaltung von Sondereigentum sind viele Punkte zu berücksichtigen unter anderem die Kaufmännische und technische Betreuung des Objektes, die Bezahlung der Eingangsrechnungen, die Vereinnahmung der Mieten und Betriebskosten-Vorauszahlungen sowie die Ausschüttung an die Eigentümer, welche dann auf der WEG- und Mieterabrechnung
Mit der Sondereigentums-Verrechnung werden die Ausgaben und Einnahmen ermittelt, es erfolgt eine Verrechnung mit der Ausschüttung an die Eigentümer, was wiederum zum Ergebnis der Jahresabrechnung für das Sondereigentum führt.
Capitol WEG-Abrechnung wurde auch in diesem Bereich von Experten für Experten erstellt. Somit haben Sie mithilfe der Software die Möglichkeit rechtlich und fachlich korrekt die Verwaltung von Sondereigentum durchzuführen.
Erststellen Sie für Ihre Eigentümer einen Ausweis der haushaltsnahen Dienstleistungen nach §35a EStG mit unserer speziell für WEG-Verwalter entwickelten Softwarelösung.
Mit diesem Ausweis haben Ihre Eigentümer die Möglichkeit, Steuervorteile für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen in Anspruch zu nehmen.
Neben den Daten des Gebäudes, des Eigentümers und der Wohnung werden umgelegte Kosten und Rücklagen sowie geleistete Hausgeldzahlungen zusammengeführt und entsprechend die sogenannte Abrechnungsspitze sowie das Abrechnungsergebnis als Guthaben beziehungsweise Nachzahlung ausgewiesen
Mit der generierten Abrechnung erhält der Eigentümer eine übersichtliche Aufstellung aller relevanten Daten, die der BGH-Rechtsprechung genügt. Darunter fallen beispielsweise Bewegungen auf dem Bankkonto, zusammengefasst nach Kategorie, periodenfremden Ausgaben und Einnahmen, Hausgeld-Kosten und – Rücklagen sowie die Gesamtkosten und das Ergebnis der Abrechnung.