Neues Wohnungseigentumsrecht hat auch Auswirkungen auf die Jahresabrechnung

Das in die Jahre gekommene Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wurde durch den Gesetzgeber zum 01.12.2020 novelliert. Sowohl für die Wohnungseigentümer, wie auch für die Hausverwalter ergeben sich hieraus wesentliche Änderungen. Die jährliche Abrechnung des Hausgeldes und der Rücklagen wurde wesentlich umgestaltet.

Am 1. Dezember 2020 trat die WEG-Reform in Kraft. Mit dem beschlossenen Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) ergeben sich zahlreiche Änderungen in der Zusammenarbeit zwischen dem Verwalter und den Eigentümern. Zum einen wurden die Anforderungen an den professionellen Hausverwalter erhöht, zum anderen wurde aber auch die Position des Verwalters gestärkt. Schließlich handelt es sich bei den verwalteten Immobilien um wesentliche Vermögenswerte der Volkswirtschaft, die erhalten werden sollen.
Eine Konsequenz der langjährigen Niedrigzinspolitik ist es auch, dass viele finanzschwache Familien versuchen, den Traum von der eigenen Wohnung zu realisieren. Zu oft wird die monatlich zu zahlende Miete mit den Raten für den Immobilienkredit verglichen. Die Folge ist, dass Insolvenzverfahren und Versteigerungen von Wohnungseigentum wesentlich zugenommen haben. Diese Entwicklung hat wesentliche Auswirkungen auf Wohneigentumsgemeinschaften. Die offenen Wohngelder der insolventen Eigentümer sind meist uneinbringlich und belasten die Liquidität der Eigentümergemeinschaft. Selbst der Zugriff auf Rücklagen, wenn vorhanden, gelingt nicht, um Hausgeldnachzahlungen auszugleichen. Der Gesetzgeber versucht im Rahmen der Novellierung des WEG, hier mitzuwirken. Es werden höhere Anforderungen an die Hausgeldabrechnung gestellt. Sowohl die Abrechnungsspitzen und mögliche Ausfälle, wie auch die Vermögenswerte müssen jetzt jährlich klarer dargestellt werden. Zusätzlich werden das wesentliche Anlagevermögen und die Heizölrestbestände deutlicher ausgewiesen.

Diese Entwicklungen fordern nun wiederum die Softwareanbieter, weil sie Anpassungen erfordern. Der Verwalter muss weitere Informationen vorhalten und darstellen, die bisher nicht in jeder Software vorgesehen waren. Die neuen Anforderungen des WEMoG scheinen dem Hausverwalter den notwendigen Anstoß zu geben,in das Zeitalter der Digitalisierung einzutreten.
Wesentliche Bestandteile einer Jahresabrechnung:

Neben der Angabe des Objektes ist die Einheit bezeichnet und der Name des Eigentümers. Man erkennt den Abrechnungszeitraum und den Nutzungszeitraum.
Zeilenweise werden die Kosten aufgelistet. Diese Kosten werden entsprechend dem Umlageschlüssel auf den Eigentümer umgelegt. Die Summe der anteiligen Kosten ist der Betrag, den der Eigentümer für eine Wohnung jährlich aufwenden muss.
In diesem Betrag ist auch eine Erhaltungsrücklage enthalten, die an anderer Stelle nochmals ausgewiesen wird.

Die genannten Ausgaben werden den monatlichen Hausgeldzahlungen gegenüber gestellt. Dabei ist die Gesamtzahlung des Eigentümers nach Anteil Hausgeld und Anteil Erhaltungsrücklage zu trennen.

Der entstehende Saldo führt zur einer Gutschrift oder einer Nachzahlung für den Eigentümer.

Der Einzelwirtschaftsplan dient dazu die Höhe des Hausgeldes an mögliche Kostensteigerungen an zupassen. Rechnerisch erfolgt die Aufteilung nach den gleichen Umlageschlüsseln wie die Abrechnung selbst.
Im Vermögensbericht wird zum einen die Rücklagenentwicklung ausgewiesen, zum anderen alle Aktiva und Passiva, die in der WEG-Anlage vorhanden sind. Neu ist hier, dass auch wesentliche Teile des Gemeinschaftsvermögens, wie z.B. ein Rasenmäher ausgewiesen werden müssen.

Um das wesentliche Gemeinschaftsvermögen auszuweisen, werden die Daten in einem Inventarmodul erfasst und so jährlich aktualisiert in der Abrechnung dargestellt.
Lohn- und Fahrtkosten aus haushaltsnahen Aufwendungen sind steuerbegünstigt. Dem selbstnutzenden Eigentümer ebenso wie dem Mieter (für auf diesen umlagefähige Kosten) stehen diese Steuervorteile zu. Es wird hierfür ein separater Beleg generiert. Die Rechtsprechung hat flächendeckend anerkannt, dass dem Profiverwalter hierfür eine besondere Vergütung zusteht.
Bei der zur Umsatzsteuer optierenden Wohnungs- bzw. Teileigentümergemeinschaft erfolgt der Ausweis der abgerechneten Mehrwertsteuer.
Neu im Rahmen der WEG-Abrechnung ist eine Gesamtabrechnung, nicht zu verwechseln mit der Gesamtübersicht, wie sie bisher verwandt wurde. In der Gesamtabrechnung erfolgt die Darstellung der Einnahmen und Ausgaben aus Sicht des Objektes. Es werden der Anfangsbestand der Geldkonten, sowie die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben während des Abrechnungszeitraumes, kumuliert dargestellt. Zur Kontrolle erfolgt die Darstellung des Banksaldos zum Ende des Abrechnungszeitraums.

Was bisher fehlte, war die gesamtwirtschaftliche Betrachtung des Objektes. Die Gesamtobjektabrechnung umfasst eben nicht nur die Salden und Anteile des jeweiligen Eigentümers, sondern erklärt die wirtschaftliche Situation des Gebäudes.
Wesentliche Teile sind:
• Geldkonten (Girokonto, Festgeldkonto)
• Kosten (Grundsteuer, Hausmeister)
• WEG-Einnahmen (Sondereinnahme Waschmaschine)
• Rücklagen (Erhaltungsrücklagen)
• Abgrenzungen (Bewertung nicht verbrauchtes Heizöl)
Ähnlich dem bisherigen Wirtschaftsplan wird nun ein Gesamtwirtschaftsplan erstellt, der die Plan- und Ist-Zahlen des abgelaufenen Wirtschaftsjahres vergleicht. Dem Eigentümer soll eine bessere Nachvollziehbarkeit für die Planzahlen des neuen Wirtschaftsjahres ermöglicht werden. Der Gesamtwirtschaftsplan wird auch aus Sicht des Objektes dargestellt.
Die Ergebnisse der Abrechnung sind dem Eigentümer gesondert mitzuteilen. Dazu wird ein personifiziertes Anschreiben erstellt. Allgemeine und spezielle Erläuterungen finden statt. Zusätzlich werden hier die Änderungen der Hausgeldzahlungen und die Zahlungsmodalitäten bekannt gegeben.
In der Gesamtübersicht werden die Ergebnisse der einzelnen Eigentümer gelistet, so werden die Salden und Abrechnungsspitzen verdeutlicht.

WEG-Abrechnung (Hausgeldabrechnung)

WEG Abrechnung ObjektRechtssicher und anwenderfreundlich die jährliche Hausgeldabrechnung für Ihre Eigemtümer erstellen!

Ob Objekt-, Nutzerdaten- oder Kostenerfassung, mit der WEG-Abrechnung generieren Sie mit nur wenigen Mausklicks Abrechnungen gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Diese können als Einzelabrechnung oder Gesamtübersicht gedruckt werden. Aufgrund der engen Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Anwendern konnten bei der Entwicklung der Software zahlreiche Sonderfälle exakt abgebildet werden. Zusätzlich kann dem Wohnungseigentümer auch eine Abrechnung für dessen Mieter zur Verfügung gestellt werden, die nur die umlagefähigen Kosten ausweist.

Folgende Funktionen stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Frei definierbare Umlageschlüssel, Standardumlageschlüssel sind bereits vorhanden
  • Ausweis der Kosten nach §35a EStG
  • Verwaltung der Sonderbelastungen, Rücklagen
  • Beliebige Abrechnungs- und Nutzungszeiträume möglich
  • Der Einzelausdruck entspricht den gesetzlichen Anforderungen, Text und Design können frei gestaltet werden
  • Jede Kostenposition kann pro Nutzer zugewiesen werden
  • Fehlbeträge aufgrund von Leerständen können auf die übrigen Nutzer aufgeteilt werden
  • Rücklagenentwicklung / Zahlungsentwicklung
  • Anlage rechtsichere BGH-Abrechnung
  • Vermögensübersicht
  • Zahlungsentwicklung
  • Wirtschaftsplan
  • Finanzamtbescheinigung
  • Umfangreiche Statistiken
  • Automatische Ist-Soll-Aufstellung und Jahresabrechung
  • Erstellung von Mieterabrechnungen für den Eigentümer
  • Heizkostenabrechnungen von Dienstleistern (ISTA, Brunata, etc.) können importiert werden
  • Automatische Sollstellung der Ergebnisse der Abrechnung
  • Abrechnungsdaten können als Listen ausgedruckt werden
  • Abrechnung kann per E-Mail versendet werden
WEG Abrechnung Objekt
WEG Abrechnung Kosten

Vorauszahlungen

Heizkostenabrechnung in die Abrechnung importieren

Importieren Sie Ihre Heizkostenabrechnungen über unsere ARGE-Schnittstelle.

Sie erhalten die Heizkostenabrechnungen von einem externen Dienstleister wie ISTA oder Brunata? Dann haben Sie die Möglichkeit, sowohl in der Betriebskostenabrechnung als auch bei der Hausgeldabrechnung die Heizkostenabrechnungen direkt zu importieren. Um den Import durchführen zu können, müssen Sie bei Ihrem Heizkostendienstleister den E- und D-Satz sowie die Heizkostenabrechnungen als PDF anfragen.

Sobald diese Dateien verfügbar sind, können Sie in der Betriebskostenabrechnung von Capitol automatisch sowohl die Kosten als auch die Werte und die Heizkostenabrechnung als PDF importieren.

Ein großer Vorteil dabei: Sie können die Abrechnung inkl. der Heizkostenabrechnung gleich an Ihren Mieter entweder per E-Mail senden oder diese sortiert hintereinander für den Postversand drucken.

Capitol ETV – Eigentümer Versammlung

Mit der Lösung Capitol ETV haben Versammlungsleiter alle organisatorischen Aspekte im Rahmen von Wohnungseigentümerversammlungen im Griff. Durch die Digitalisierung der in diesem Zusammenhang ablaufenden Prozesse bekommen die Veranstaltungen eine deutlich bessere Struktur. Dabei führt die einfach und intuitiv zu bedienende Software durch sämtliche notwendigen Schritte und garantiert den Erfolg der Versammlung.

Die von den Wohnungseigentümern auf der Wohnungseigentümerversammlung beschlossenen Maßnahmen basieren auf dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und haben verbindlichen Charakter für die Wohnungseigentümergemeinschaft. Insofern müssen grundsätzlich die im WEG geregelten Punkte, insbesondere die Regelungen zur Wohnungseigentümerversammlung in §§ 23 bis 25 WEG, eingehalten werden, um die Gültigkeit der dort gefassten Beschlüsse nicht zu gefährden.

Capitol ETV unterstützt Hausverwalter bei der Durchführung und Dokumentation von Wohnungseigentümerversammlungen professionell und rechtskonform. Dabei werden alle organisatorischen Aspekte im Rahmen von Wohnungseigentümerversammlungen berücksichtigt. Die einfach und intuitiv zu bedienende Software führt durch sämtliche in diesem Zusammenhang notwendigen Schritte und garantiert den Erfolg von Wohnungseigentümerversammlungen einschließlich der formellen Gültigkeit dort gefasster Beschlüsse.

Durch die Digitalisierung der Wohnungseigentümerversammlung sorgt Capitol ETV für eine signifikante Prozessoptimierung. Nach dem Import entsprechender Daten (z.B. aus einer vordefinierten Excel-Liste) kann der Versammlungsleiter die Versammlung im Programm anlegen und die jeweiligen Tagesordnungspunkte (TOP) festsetzen. Dabei lässt sich für jeden TOP einzeln festlegen, ob nach Wert- oder Kopfprinzip abgestimmt wird, welche Teilnehmer entsprechend ihrer Wirtschaftseinheiten abstimmungsberechtigt sind und welche Mehrheit jeweils erforderlich ist.

Zur Durchführung der Veranstaltung generiert die Lösung Capitol ETV dann aus den importierten Daten automatisch die Eigentümerteilnehmerliste. Sollte dort idealerweise auch hinterlegt sein, dass ein Eigentümer einer anderen Person eine Dauervollmacht erteilt hat, weist das Programm selbstständig darauf hin. In gleicher Weise lassen sich Miteigentumsanteile oder die Wirtschaftseinheit des Eigentümers anzeigen. Zu Beginn der Wohnungseigentümerversammlung führt das Programm nach erfolgter Anwesenheitsprüfung die Prüfung der Beschlussfähigkeit gemäß gesetzlicher Kriterien durch. Ist diese gegeben, arbeitet Capitol ETV nach einer Probeabstimmung sequenziell die einzelnen Tagesordnungspunkte ab. Die dabei erforderlichen Abstimmungen erfolgen entsprechend der zuvor festgelegten Kriterien via Handzeichen. Dabei wird das Ergebnis vom Versammlungsleiter parallel erfasst. Anschließend wertet das Programm die Abstimmung zum jeweiligen TOP aus und zeigt das Endergebnis via Diagramm an. Ist bei einem TOP eine Beschlussfassung nicht erforderlich, wird dieser lediglich vorgestellt. Sind alle Tagesordnungspunkte abgearbeitet, gibt Capitol ETV eine Gesamtübersicht aller erfolgten Beschlüsse aus.

Zum Abschluss der Versammlung lässt sich ein Protokoll generieren, in dem namentlich der Versammlungsleiter, Beginn, Ablauf und erfolgte Abstimmungsbeschlüsse nebst beigefügten Bemerkungen zu einzelnen Punkten der Versammlung sowie das Ende der Veranstaltung festgehalten werden. Somit liegen alle erforderlichen Daten für eine ordnungsgemäß durchgeführte Wohnungseigentümerversammlung einschließlich der Abstimmungsergebnisse digital vor und können später jederzeit eingesehen werden. Das Protokoll kann direkt am Veranstaltungsende gedruckt, von den Beiräten unterschrieben und den Teilnehmern ausgehändigt oder per E-Mail an sie versandt werden.

Eigentümereinladung versenden

Einladungen zur Eigentümerversammlung können über einen Serienbrief in Capitol automatisch für alle Eigentümer erstellt werden.

Dabei können sowohl Personendaten als auch Informationen zur Versammlung wie Ort, Datum, Uhrzeit uvm. im Serienbrief generiert werden.

Die Einladungen werden in die fertige WEG Abrechnung importiert und können zusammen mit der Hausgeldabrechnung und weiteren Dokumenten wie beispielsweise der Heizkostenabrechnung gedruckt oder per E-Mail gesendet werden.