Glossar Betriebskostenabrechnung

Abrechnungsfrist

Bei Wohnraummietverhältnissen nach (§ 556 BGB) muss dem Mieter innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums die Abrechnung zugehen.

Für gewerbliche Vermietungen gelten im Mietvertrag vereinbarte Fristen.

Abrechnungszeitraum
Zeitraum, für den die Abrechnung erstellt wird (i. d. R. 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres).
Betriebskosten
Laufende Kosten, die dem Eigentümer durch Nutzung und Bewirtschaftung einer Immobilie entstehen und auf Mieter umgelegt werden können (gemäß § 2 BetrKV).
Betriebskostenabrechnung
Dokumentation und Aufschlüsselung aller umlagefähigen Betriebskosten eines Abrechnungsjahres, unter Berücksichtigung der Vorauszahlungen und der Umlageschlüssel.
Betriebskostenverordnung (BetrKV)
Rechtsverordnung, die die umlagefähigen Betriebskostenarten abschließend auflistet (Anlage zu § 2 BetrKV).
Flächenabhängiger Umlageschlüssel
Verteilung der Kosten entsprechend dem Anteil der Wohnfläche der Wohnung an der Gesamtfläche. Häufig verwendet für: Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Allgemeinstrom.
Nicht umlagefähige Kosten

Kostenarten, die nicht auf Mieter umgelegt werden dürfen – z. B. Rücklagen, Instandhaltung, Verwaltungskosten.

Personentage

Kombination aus Personenanzahl und Aufenthaltsdauer (z. B. 3 Personen für 30 Tage = 90 Personentage). Wird genutzt, um variable Kosten genauer nach Nutzung zu verteilen.

Umlagefähige Kosten

Kostenarten, die auf Mieter umgelegt werden dürfen – z. B. Wasserkosten, Heizkosten, Gebäudereinigung.

Umlageschlüssel (Verteilerschlüssel)

Rechenmethode, um die Gesamtkosten auf alle Mieter zu verteilen. Art des Schlüssels muss im Mietvertrag geregelt sein.

Verbrauchsabhängige Kosten

Betriebskosten, die nach tatsächlichem Verbrauch (z. B. Heizenergie, Warmwasser, Kaltwasser) auf Basis von Zählerwerten abgerechnet werden.

Verbrauchsunabhängige Kosten

Betriebskosten, die unabhängig vom individuellen Verbrauch aufgeteilt werden (z. B. Hausreinigung, Allgemeinstrom).

Zeitabhängiger Umlageschlüssel

Gibt an, ob bei der Verteilung von Betriebskosten die Dauer der Nutzung einer Wohnung im Abrechnungszeitraum berücksichtigt wird. Zeitabhängige Umlageschlüssel (z. B. nach Personenzahl oder belegten Monaten) führen zu anteiligen Kosten bei Ein- oder Auszug. Nicht zeitabhängige Schlüssel (z. B. nach Wohnfläche) berücksichtigen nur feste Merkmale wie Größe oder Anzahl der Wohnungen, unabhängig von der Aufenthaltsdauer.

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