Glossar Betriebskostenabrechnung
Abrechnungsfrist
Bei Wohnraummietverhältnissen nach (§ 556 BGB) muss dem Mieter innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums die Abrechnung zugehen.
Für gewerbliche Vermietungen gelten im Mietvertrag vereinbarte Fristen.
Abrechnungszeitraum
Betriebskosten
Betriebskostenabrechnung
Betriebskostenverordnung (BetrKV)
Flächenabhängiger Umlageschlüssel
Nicht umlagefähige Kosten
Kostenarten, die nicht auf Mieter umgelegt werden dürfen – z. B. Rücklagen, Instandhaltung, Verwaltungskosten.
Personentage
Kombination aus Personenanzahl und Aufenthaltsdauer (z. B. 3 Personen für 30 Tage = 90 Personentage). Wird genutzt, um variable Kosten genauer nach Nutzung zu verteilen.
Umlagefähige Kosten
Kostenarten, die auf Mieter umgelegt werden dürfen – z. B. Wasserkosten, Heizkosten, Gebäudereinigung.
Umlageschlüssel (Verteilerschlüssel)
Rechenmethode, um die Gesamtkosten auf alle Mieter zu verteilen. Art des Schlüssels muss im Mietvertrag geregelt sein.
Verbrauchsabhängige Kosten
Betriebskosten, die nach tatsächlichem Verbrauch (z. B. Heizenergie, Warmwasser, Kaltwasser) auf Basis von Zählerwerten abgerechnet werden.
Verbrauchsunabhängige Kosten
Betriebskosten, die unabhängig vom individuellen Verbrauch aufgeteilt werden (z. B. Hausreinigung, Allgemeinstrom).
Zeitabhängiger Umlageschlüssel
Gibt an, ob bei der Verteilung von Betriebskosten die Dauer der Nutzung einer Wohnung im Abrechnungszeitraum berücksichtigt wird. Zeitabhängige Umlageschlüssel (z. B. nach Personenzahl oder belegten Monaten) führen zu anteiligen Kosten bei Ein- oder Auszug. Nicht zeitabhängige Schlüssel (z. B. nach Wohnfläche) berücksichtigen nur feste Merkmale wie Größe oder Anzahl der Wohnungen, unabhängig von der Aufenthaltsdauer.
