Die Fibu-Konten können frei definiert werden. Im Rahmen der Kontodefinition wird festgelegt, ob ein Aufwandskonto an der Betriebskostenabrechnung beteiligt ist. Neben der Kennung, ob die Salden auf den Mieter oder nur auf den Eigentümer umgelegt werden können, werden auch gleich die Umlageschlüssel vorbelegt.